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Wie Sie Ihr Boot anmelden

Wenn man sich ein Boot kauft, sollte man sich die wichtige Frage stellen, ob man dieses Boot anmelden muss. Was Sie als erstes wissen sollten ist, dass jedes Kleinfahrzeug anmelden müssen. Laut §1 Absatz 2 der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung ist ein Kleinfahrzeug ein Wasserfahrzeug ohne Ruder oder Bugspriet mit einer maximalen Länge unter 20 m.

Wasserfahrzeuge, die nach den Bestimmungen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung nicht als Kleinfahrzeuge gelten, sind die Folgenden:  

- Fähren,

- für mehr als 12 Personen zugelassene Fahrgastschiffe,

- schwimmende Geräte,

- Boote, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können,

- Wasserfahrzeuge, die dafür gebaut bzw. eingerichtet sind, um Fahrzeuge (ausgenommen Kleinfahrzeuge) zu schleppen, längsseitig gekuppelt mitzuführen oder zu schieben,

- Segelboote bis 5,50 m (Fortbewegung nur mithilfe von Segeln),

- Boote mit Antriebsmaschine (effektive Nutzleistung unter 2,21 kW),

- Bleiboote.

Das bedeutet, dass Boote mit Außenbordern über 2,21 kW bzw. 3 PS angemeldet werden müssen. Alle Boote mit Außenbordern darunter müssen nicht angemeldet werden, da muss lediglich ein Name an das Boot angebracht werden.

Beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt müssen die amtlichen Kennzeichen beantragt werden. Bei diesem Antrag müssen folgende Angaben gemacht werden:

 

  1. Angaben über den Eigentümer:
    • Natürliche Person

      Juristische Person / Behörde

      Vereinigung

      Familienname

      Name oder Bezeichnung

      benannter Vertreter mit den Angaben der natürlichen Person

      Vorname

      Anschrift des Sitzes

      Name der Vereinigung

      Geburtsname

      Geburtsname

       

      Tag und Ort der Geburt

      Tag und Ort der Geburt

       

      Anschrift

      benannter Vertreter mit Familiennamen und Vornamen

       

  2. Angaben, die den Erwerb des Eigentums begründenden Tatsachen
  3. Angaben über das Fahrzeug:
    1. Fahrzeugart und Hauptbaustoff
    2. Baujahr
    3. Breite und Länge des Schiffskörpers (ohne Ruder und Bugspriet)
    4. Hersteller, Fabrikat und Baunummer oder internationale Boots-ID, (soweit am Schiffskörper fest angebracht)
    5. Seriennummer des Motors, Hersteller, Fabrikat und Motorleistung in kW, bei Innenbordmotoren mit Z-Antrieb auch die Seriennummer des Antriebs (falls vorhanden)
    6. bisherige Kennzeichen (bei Eigentumsänderung)
    7. sonstige wesentliche Merkmale (z.B. Wasserverdrängung oder Antriebsart)

 

Falls das Boot ein Eigenbau sein sollte, sollten Sie bei der Anmeldung zumindest ein Foto vorlegen. Natürlich kann das zuständige Amt auch andere Unterlagen verlangen. Ihre Angaben zur Person müssen Sie mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass nachweisen.

Weitere und genauere Informationen finden Sie zu diesem Thema unter: http://www.gesetze-im-internet.de/klfzkv-binsch/BJNR022600995.html

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